Beschreibung
Kranfahrerausbildungen für Lade– & Fahrzeugkrane bis und über 300kNm
Mit diesen Ausbildungen erhalten Sie gemäß § 11 der FachkenntnisnachweisVerordnung (FK-V) des BMWA BGBL. II Nr. 13/2007 die entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen Berechtigungen, um Krane bedienen zu dürfen. Der Arbeitgeber darf Mitarbeitern das Führen von Kranen nur dann erlauben, wenn sie über die notwendige gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung verfügen.
Voraussetzung
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich. Mindestalter 18 Jahre.
Inhalt
- Allgemeine Fachbegriffe
- Mechanik, Elektrik und Wartung des Kranes
- Grundbegriffe der Hydraulik
- Abnahmeprüfung, wiederkehrende Prüfung, Prüfbuch
- Gesetzliche Vorschriften für das Heben von Lasten
- Sicherheitsbestimmungen
- Tragmittel
- Anschlagen und bewegen von Lasten
- Praxis
- Theoretische und praktische Prüfung